AGB
Geschäfts- und Lieferbedingungen der Wachwerk GmbH, für Unternehmer Stand: 01.03.2017
§ 1 Allgemeines
1.1. Vertragsparteien für die Produkte sind die Wachwerk GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Anka Wirth und Conrad Hellmann, Hermann-Pistor-Str. 33a, 07745 Jena (im Folgenden als „Wachwerk“ bezeichnet) und der Kunde. Kunden sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
1.2. Wachwerk erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Wachwerk ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen.
1.3. Entgegenstehende, zusätzliche oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen werden nur anerkannt, wenn Wachwerk diesen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Falls die Regelungen dieses Allgemeinen Geschäftsbedingungen trotzdem mit Regelungen anderer Geschäftsbedingungen in Konflikt geraten sollten, gelten im Zweifel die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Wachwerk.
§ 2 Vertragsgegenstand, Anpassungen, Änderungen
2.1 Alle Angebote (Waren- und Preisbeschreibungen, Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen) sind unverbindlich. Sie sind freibleibend und eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden bei Wachwerk zu bestellen bzw. Wachwerk einen Auftrag zu erteilen. Sollten auf Webseite, in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben oder sonstigen Drucksachen und Newslettern und unter www.wachwerk.de Schreib- oder Rechenfehler enthalten sein, behält sich Wachwerk die Annahme des Angebots bzw. Auftrages vor. Dies gilt insbesondere auch für zwischenzeitliche Preisanpassungen, welche bei den das Angebot umfassenden Produkten vorgenommen worden sind.
2.2 Wachwerk behält sich ausdrücklich Irrtümer und Druckfehler vor. Angaben von Wachwerk zum Gegenstand oder der Darstellung der Lieferung oder Leistung (z. B. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung durch gleichwertige Produkte sind zulässig, soweit die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird.
2.3 Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, oder die auf Grund unvorhergesehener technischer Schwierigkeiten erforderlich werden, sind gestattet, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
§ 3 Ausführung, Termine
3.1 Alle Vereinbarungen, die zwischen Wachwerk und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich, auch per Fax oder E-Mail niederzulegen. Dies gilt auch für Ergänzungen und nachträgliche Änderungen der getroffenen Vereinbarung. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeabdrucken, die vom Kunde wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden. Mündliche Absprachen und Zusagen zum Auftrag sind unverbindlich.
3.2 Mit Ausnahme der Geschäftsführer von Wachwerk sind die Mitarbeiter nicht berechtigt hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.
3.3 Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.
3.4 Wachwerk haftet nicht für Fehler wie zum Beispiel Schreib-, Rechen-, Format- oder Farbfehler wenn der Kunde auf die Erstellung und Unterzeichnung einer Standskizze (Muster) verzichtet.
§ 4 Daten
4.1 Wachwerk führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich, per Fax oder E-Mail anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Kunden in Auftrag hergestellten, angelieferten bzw. vom Kunden erhaltene Druckdaten aus. Die Daten sind in den von Wachwerk angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann Wachwerk eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, es sei denn dieses Format ist von Wachwerk schriftlich genehmigt worden.
4.2 Der Kunde haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, sofern diese nicht von Wachwerk zu verantworten sind.
4.3 Zulieferungen aller Art durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht von unserer Seiten. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten.
4.4 Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
5.1 Der Kunde verpflichtet sich an der Erstellung insoweit mitzuwirken, als dass er die notwendigen Informationen, wie Bilder, Texte, Logos, Grafiken, etc. in einem mit Wachwerk abgesprochenem Format zur Verfügung stellt. Fehlen konkrete Absprachen, stellt der Kunde die erforderlichen Daten in einem gängigem elektronischen Speicherformat, bspw. per USB-Stick, E-Mail, CD zur Verfügung , sofern die Daten nach Vereinbarung nicht durch Wachwerk gestellt werden.
5.2 Ist für die Leistung von Wachwerk die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann Wachwerk eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
5.3 Wachwerk behält sich vor, Unterlagen und Materialien, die vom Kunden nicht in der geforderten Weise beigebracht werden und bearbeitet werden müssen, gesondert zu berechnen.
5.4 Hat Wachwerk nach Auftragserteilung bereits mit der Erbringung von Leistungen begonnen oder diese voll erbracht und widerspricht der Kunde zu diesem Zeitpunkt dem bereits bestätigten Entwurf, ist er zu Zahlung der angefallenen Kosten verpflichtet.
§ 6 Speicherung des Vertragstextes/Datenschutz
6.1 Die Bestellung und die übermittelten Kunden- und Bestelldaten werden vom Wachwerk gespeichert. Wachwerk ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Kopien anzufertigen.
6.2 Der Kunde ermächtigt Wachwerk mit der Bestellung, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern, auszuwerten und zu nutzen (auch zu Werbezwecken).
6.3 Der Kunde kann jederzeit Auskunft über seine gespeicherten Daten verlangen, von seinem Recht auf Berichtigung Gebrauch machen und die Einwilligung zurücknehmen.
§ 7 Preise, Preisanpassungen, Zusatzleistungen
7.1 Alle angegebenen Preise sind Euro-Beträge und verstehen sich zuzüglich der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer zuzüglich Porto-, Versand- und Versicherungskosten. Soweit nicht anders angegeben, hält sich Wachwerk an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab dem Datum des Angebots gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der unserer Auftragsbestätigung genannten Preise inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer für den aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang.
7.2 Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Kunden bzw. ohne unser Verschulden ganz oder teilweise später als 4 Monate nach Bestätigung des Auftrages, so ist Wachwerk berechtigt, die Preise des später gelieferten Teils angemessen zu erhöhen, falls zwischenzeitlich Lohnerhöhungen oder Preissteigerungen bei den Grundmaterialien, Energie oder Transport eingetreten sind.
7.3 Nachträgliche Änderungen, d.h. nach der Auftragsannahme durch Wachwerk, auf Veranlassung des Kunden, insbesondere hinsichtlich der Größe, Gestaltung und Material, werden zusätzlich berechnet. Entstehen hierdurch wesentliche Mehrkosten, wird Wachwerk den Kunden hierüber unterrichten.
7.4 Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, dies betrifft auch Mehr-, Minder- und Sonderleistungen, werden gesondert berechnet. Änderungen auf Wunsch des Kunden werden pauschal mit einer Gebühr von € 6,00 zzgl. MwSt./ € 7,14 inkl. MwSt. in Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde.
7.5 Ist ein Pauschalpreis vereinbart, kann Wachwerk für Mehrleistungen, die aufgrund von Änderungswünschen des Kunden oder durch unvorhergesehene und nicht von Wachwerk zu vertretene Umstände notwendig werden, eine zusätzliche Vergütung beanspruchen.
§ 8 Zahlung, Anzahlung, Abnahme
8.1 Der Kunde zahlt an Wachwerk die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung für die Konzepte und Entwürfe erfolgt auf der Grundlage des Auftrages, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, soweit im Auftrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
8.2 Die Vergütung für die erbrachten Leistungen richtet sich nach der Vereinbarung im Angebot bzw. Auftragsbestätigung.
8.3 Der Kunde erhält mit der Lieferung der Ware, per Post oder per E-Mail die Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist, wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, 8 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
8.4 Der Kunde kann die bestellten Produkte und Aufträge per Rechnung, Nachnahme, Vorkasse oder Lastschrift bezahlen. Bei Zahlung per Vorkasse beginnt Wachwerk erst nach Geldeingang mit der Bearbeitung des Auftrages.
8.5 Auslagen, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, werden nach vorheriger Inkenntnissetzung des Kunden und nach Vorlage der Rechnungen durch Wachwerk vom Kunden ersetzt.
8.6 Bei Bereitstellung größerer Mengen von Roh- und Hilfsstoffen durch Wachwerk, auf Veranlassung des Kunden, ist Wacherk berechtigt, eine entsprechende Anzahlung zu verlangen. Auch können dem Umfang der geleisteten Arbeiten entsprechende Teilzahlungen gefordert werden. Solche Forderungen sind sofort und ohne Abzug fällig.
8.7 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind sofort bzw. innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe / Lieferung schriftlich gegenüber Wachwerk geltend zu machen. Spätestens nach Ablauf von zwei Wochen gilt das Werk / Projekt als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
8.8 Die Vergütung ist sofort bzw. nach Abnahme der erbrachten Leistung und nach Rechnungstellung durch den Kunden fällig. Der Auftragsgegenstand gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht binnen 2 Wochen ab Übergabe bzw. Übersendung Bedenken äußert.
§ 9 Verzug, Aufrechnung, Eigentumsvorbehalt
9.1 Bei Zahlung nach Fälligkeit ist Wachwerk berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt Wachwerk vorbehalten.
9.2 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Wachwerkanerkannt sind.
9.3 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Produkte Eigentum vom Wachwerk.
9.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Kunde verpflichtet, die Ware auf Verlangen an Wachwerk herauszugeben. Ein Eigentumserwerb des Kunden durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nach § 950 BGB ist ausgeschlossen. Bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Waren des Kunden, erlangt Wachwerk das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des berechneten Wertes der Vorbehaltsware. Der Kunde verwahrt in diesen Fällen die neue Sache unentgeltlich für Wachwerk.
9.5 Veräußert der Kunde die von Wachwerk gelieferten Produkte im Rahmen von Kauf- oder sonstigen Verträgen (z.B. Werk- oder Werklieferungsverträgen), so tritt er die hierdurch erlangten Forderungen in Höhe des berechneten Wertes des Auftrages an Wachwerk ab. Der Kunde ist trotz der Abtretung solange zur Einziehung berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber Wachwerk nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf Verlangen Wachwerk hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und diesen die Abtretung anzuzeigen.
9.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte auf seine Kosten gegen alle Lagerrisiken zu versichern. Er tritt seine Forderungen gegen die Versicherung in Höhe des berechneten Wertes der Produkte an Wachwerk ab.
§ 10 Widerrufsrecht
Der Kunde hat kein Widerrufsrecht nach dem BGB.
§ 11 Lieferungsbedingungen
11.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse.
11.2 Soweit anteilige oder anderweitige Porto-, Verpackungs- und Versicherungskosten bei unseren Sendungen berechnet werden, gelten die Angaben in unseren jeweiligen Angeboten. Besteht der Auftrag aus mehreren Paketen, kann die Anlieferung an unterschiedlichen Tagen erfolgen.
11.3 Bei Lieferung ins Ausland übernimmt der Kunde eventuell anfallende Steuern und Zölle.
§ 12 Haftung, Gewährleistung, Mängel
12.1 Für Schäden haftet Wachwerk, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur soweit Wachwerk, seinem gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, bei schuldhaften Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit, bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Pflichten.
12.2 Bei leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Pflichten (Kardinalpflicht) beschränkt sich die Haftung von Wachwerk auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Eine wesentliche Pflicht ist eine Pflicht, die für die Erreichung des Zweckes oder für die ordnungsgemäße Erfüllung notwendig ist.
12.3 Wachwerk haftet nicht für zeitweilige Beschränkungen durch technische Störungen, die sich durch Unterbrechung der Stromversorgung, Hard- und Softwarefehler ergeben oder die im Verantwortungsbereich von Wachwerk und der Provider liegen.
§ 13 Haftungsfreistellung
13.1 Der Kunde garantiert verschuldensunabhängig im Sinne einer Beschaffenheitsgarantie, dass zum jeweiligen Zeitpunkt sämtliche Wachwerk übermittelten Daten richtig und vollständig sind und das der Kunde Wachwerk sämtliche für diesen Auftrag einzuräumenden Rechte in übertragbarer und sublizenzierbarer Form wirksam eingeräumt hat.
13.2 Der Kunde garantiert verschuldensunabhängig im Sinne einer Beschaffenheitsgarantie, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Materialien sachmangelfrei sind (insbesondere keine Viren, Trojaner, Würmer, Spy-Ware oder Prozesse, die geeignet sind, von Wachwerk verwendete Dateien oder Programme zu verändern, zu löschen, zu beschädigen, oder auf diese zuzugreifen, enthalten) und rechtsmangelfrei sind (insbesondere Wachwerk im Rahmen des vertragsgemäßen Umgangs mit den Inhalten und sonstigen Daten des Kunden keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder Titelrechte) und / oder gesetzliche Bestimmungen verletzen). Der Kunde trägt die Kosten für eine erforderliche Rechtsverfolgung sowie Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung nicht vom Kunden zu vertreten ist.
§ 14 Nutzungsrechte
14.1 Wachwerk steht das Urheberrecht an den auftragsgemäß erstellten Werken nach Maßgabe des Urhebergesetzes zu. Räumt Wachwerk dem Kunden Nutzungsrechte an den Werken ein, so erwirbt der Kune, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, jeweils nur das einfache, räumlich und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Kunden über.
14.2 Nimmt Wachwerk für den Auftrag auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, können diese dem Kunden ggf. nur eingeschränkt übertragen werden.
14.3 Verletzungen der Nutzungsrechte sind Wachwerk umgehend bekannt zu geben.
14.4 Der Kunde wird alle Schutzvermerke (Copyright-Vermerke) und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die angebrachten Hinweise auf den jeweiligen Urheber.
§ 15 Kundenrezensionen, Werbung, Newsletter
15.1 Verfasst der Kunde für Wachwerk angebotene Produkte eine Kundenrezension, ist Wachwerk berechtigt, diesen Text anonymisiert in allen Webshops sowie Social Media Auftritten vom Wachwerk anzuzeigen. Der Wachwerk behält sich vor, eine Rezension nicht oder nur für einen begrenzten Zeitraum und, soweit dies aus rechtlichen Gründen geboten ist (z. B. bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten), gekürzt anzuzeigen. Kundenrezensionen geben ausschließlich die Meinung der Kunden wieder und stimmen nicht unbedingt mit der Auffassung vom Wachwerk überein.
15.2 Wachwerk behält sich das Recht vor seinen Unternehmenstext oder sein Unternehmenszeichen (Logo) nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen. Der Kunde kann die Zustimmung verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat. Der Kunde erklärt sich bereit, die von Wachwerk für ihn produzierten Waren für Werbezwecke (z.B. als Anschauungsmuster) Wachwerk unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Kunde kann die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
15.3 Sofern der Kunde den E-Mail-Newsletter abonniert hat, wird dieser an die im Benutzerkonto gespeicherte E-Mail-Adresse gesendet. Der Newsletter enthält aktuelle Informationen und Hinweise auf Angebote und Aktionen. Wenn der Kunde diese E-Mail nicht mehr erhalten möchte, kann über einen in der jeweiligen E-Mail integrierten Link bzw. per E-Mail direkt an post@wachwerk.de jederzeit die Austragung aus dem Verteiler veranlasst werden.
§ 16 Schlussbestimmungen
16.1 Alle Vereinbarungen oder Änderungen getroffener Abreden sowie Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§§ 126b, 127 BGB).
16.2 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlungen sowie Gerichtsstand ist Jena.
16.3 Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Wachwerkgilt ausschließlich deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.4 Der Link zur Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
16.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam, unvollständig oder undurchführbar sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen dem erkennbaren Willen der Parteien und deren wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt. § 139 BGB findet keine Anwendung.